Das geht Sie an:
Finanzministerium beschließt Richtlinien zur Archivierung von Buchhaltungsdaten
Die vom Bundesfinanzministerium erlassenen „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)“ sind seit dem 16. Juli 2001 rechtsverbindlich. |
Eine von mehreren sinnvollen Lösungsmöglichkeiten mit docbase ist die Archivierung auf selbsttragenden Medien. Damit können alle relevanten Vorschriften erfüllt werden. | |
Die Kernpunkte der Änderungen besagen folgendes: | Lösung: | |
steuerrelevanten Unterlagen, die mit einem DV-System erstellt wurden, müssen durch Datenzugriff dem Prüfer zur Verfügung gestellt werden | komfortabler Datenzugriff im Client/Server-System oder auf selbsttragenden Medien (CD-Recherche) | |
die Speicherung muss auf einem Datenträger erfolgen, der keine Änderungen mehr zulässt | Speicherung auf einmalbeschreibbaren Medien wie CD-ROM, WORM oder DVD-R | |
die Dokumente müssen maschinell auswertbar sein, eine alleinige Speicherung als PDF oder TIF reicht, wegen der fehlenden Möglichkeit der maschinellen Auswertung, nicht aus | es werden die original Drucktexte gespeichert und in Standard-Formate komprimiert (ZIP). Die Dokumente können ins original Format exportiert werden | |
die Daten müssen für einen Zeitraum von 10 Jahren lesbar gemacht werden können | die CD-Recherche befindet sich mit allen nötigen Daten auf den selbstragenden Medien und benötigt zum Ausführen lediglich ein Windows-kompatibles Betriebssystem | |
der Steuerpflichtige muss gewährleisten, dass die Möglichkeit eines Nur-Lesezugriff besteht, d.h. der Prüfer darf die Daten nicht ändern können | in docbase gibt es eine umfassende Rechteverwaltung für den Zugriff auf die Dokumente und Daten | |
es kann ferner verlangt werden, dass die gespeicherten Unterlagen auf einem maschinell verwertbaren Datenträger überlassen werden | auf den Medien befinden sich alle notwendigen Daten und Informationen und müssen nicht neu erstellt werden | |
eine Archivierung in Papierform oder auf Mikrofilm ist für oben genannte Dokumente nicht mehr ausreichend, da eine maschinelle Auswertbarkeit fehlt | eine Mikrofilmarchivierung ist als zusätzliches Langzeitarchiv (für Belege die mehr als 20 Jahre aufbewahrt werden müssen) sicherlich immer noch sinnvoll (z.B. für Verträge, Versicherungspolicen, ..) | |
diese Vorschriften gelten unabhängig von der Betriebsgröße oder Anzahl der Mitarbeiter | in docbase gibt es maßgeschneiderte Pakete für jede Unternehmensgröße | |
die neue Regelung ist bereits jetzt gültig, spätestens jedoch für Unterlagen die ab dem 01.01.2002 erstellt werden | es wird Zeit zu handeln |